Dresden: Die Waldschlösschenbrücke ist flacher und anschmiegsamer als das Blaue Wunder. (Maßstabgerechter Silhouettenvergleich: Henry Ripke Architekten).
ddd

Mittwoch, 24. Juli 2013

Deutschland ist mit seiner Abwehrhaltung gegen Atomkraft in der Europäischen Union isoliert

Brüssel will Atomkraft stärken. Dies meldet der Online-Dienst »Bürger für Technik« in seiner Kurzinfo 398 mit Bezug auf Die Welt vom 20. Juli 2013 und das Greenpeace-Magazin.

Nuklearstrom könnte danach für europäische Konzerne wieder rentabel werden – mit staatlichen Geldern. Das schreibt die EU-Kommission in ihrem Entwurf für eine neue Beihilferichtlinie. Brüssel will Stromkonzernen staatliche Subventionen für Atommeiler leichter zugänglich machen.
Die Kommission will den Entwurf nach der Sommerpause vorlegen und das Gesetz voraussichtlich bis zum Frühjahr verabschieden.
Durch die Richtlinie könnten die EU-Staaten »die Errichtung und den Betrieb« von Atommeilern finanziell unterstützen, solange die Antragsteller gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese will Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia in einem Regelwerk festlegen: So sollen die Behörden etwa nachweisen, dass ein Kraftwerk für die Energieversorgung seines Landes benötigt wird und private Investoren allein die Kosten nicht tragen können.

In der EU scheint Deutschland mit seiner Abwehrhaltung relativ allein: Großbritannien, Frankreich, Litauen und Tschechien haben nach Angaben der Süddeutschen schon ihre Zustimmung signalisiert. In allen vier Ländern existieren derzeit Pläne, neue Atomkraftwerke zu bauen – die Staaten würden von der neuen Richtlinie also profitieren. Auch in Finnland, Polen und der Slowakei sollen neue Meiler entstehen.

Freitag, 22. März 2013

Der Kampf um Gleichmacherei und Zwangsneutralisierung der Geschlechter

Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst der Überheblichkeit, der Besserwisserei und der Täuschung. Sogenannte Gutmenschen täuschen mit ihrem Bestehen auf formale Korrektheit eine angebliche political correctness vor. Ob jemand seine Sprache »gendert«, soll diesen Täuschern ein Hinweis darauf sein, inwieweit er eine geschlechterdiskriminierende Haltung hat oder eben nicht. Im Ergebnis verlagern die Täuscher den berechtigten Kampf um Gleichberechtigung der Geschlechter auf die Ebene der Gleichmacherei – Wortungetüme wie »MitarbeiterInnen« oder »Studierende« anstelle von »Mitarbeiter« und »Studenten« zeugen davon. Und fast alle machen diese formulatorische Praxis mit – nach dem Motto: Es ist zwar eigentlich Unsinn, aber ein Beibehalten des Richtigen kostet zu viel Kraft und Reputation. – Die DDR mit ihren gesellschaftlichen Gepflogenheiten lässt grüßen.

Im Dresdner Universitätsjournal 20/2012 habe ich dazu folgendes Schmunzelstück veröffentlicht:

Verführt von Brotduft

Zufußgehende schlenderten durch die Gasse. Vor dem Treppchen des Backenden, aus dessen Tür ein verlockender Duft von frischem Brot strömte, stritten zwei Fahrende, deren Lieferwagen ineinander verkeilt waren, wer der Übeltuende sei und was die Unfallursache gewesen sein könnte. Zwei Radfahrende, in den Ohren Hörstöpsel mit Musik, radelten in das Duo der streitenden Fahrenden, verletzten sich ziemlich schwer und mussten von Rotkreuzhelfenden versorgt werden. Typisch Studierende-Radfahrende, dachte da mancher Zuschauende, darunter überwiegend Anwohnende, solche Träumenden brauchen eigentlich Aufpassende. Ob das alles nicht vielleicht am duftenden Brot liegt, fragte ein Zweifelnder. Das brachte den Backenden in Schwierigkeiten. Als ambitionierter Handwerkender freute er sich über den verlockenden Duft, als potenzieller Verkehrsteilnehmender fühlte er sich fast schuldig. Wie leicht kann man doch, verführt von Brotduft, vom Fahrenden zum Zufußgehenden werden …

Sie haben das nicht so recht verstanden? Wohin es führt, wenn man konsequent auf politisch korrekte Formulierungen und damit auf die Zwangsneutralisierung alles Weiblichen und Männlichen verzichtet, sieht man an folgendem versimpelten Text, dessen primitive Einfachheit gerade an einer Universität beleidigend wirken muss.

Fußgänger schlenderten durch die Gasse. Vor dem Treppchen des Bäckers, aus dessen Tür ein verlockender Duft von frischem Brot strömte, stritten zwei Fahrer, deren Lieferwagen ineinander verkeilt waren, wer der Übeltäter sei und was die Unfallursache gewesen sein könnte. Zwei Radfahrer, in den Ohren Hörstöpsel mit Musik, radelten in das Duo der streitenden Fahrer, verletzten sich ziemlich schwer und mussten von Rotkreuzhelfern versorgt werden. Typisch Studenten-Radfahrer, dachte da mancher Zuschauer, darunter überwiegend Anwohner, solche Träumer brauchen eigentlich Aufpasser. Ob das alles nicht vielleicht am duftenden Brot liegt?, fragte ein Zweifler. Das brachte den Bäcker in Schwierigkeiten. Als ambitionierter Handwerker freute er sich über den verlockenden Duft, als potenzieller Verkehrsteilnehmer fühlte er sich fast schuldig. Wie leicht kann man doch, verführt von Brotduft, vom Fahrer zum Fußgänger werden …

Mathias Bäumel

Montag, 18. Februar 2013

Unterhauswahlen in Japan: Sitzverluste nach Kernkraftausstiegs-Versprechen

Wie das Internetportal des Vereins »Bürger für Technik« mit Bezug auf die Fachzeitschrift atw vermeldet, haben bei der letzten Unterhauswahl in Japan im Dezember 2012 jene Parteien, die die Kernenergie befürworten, eine 2/3-Mehrheit der Sitze erreicht, während die Tomorrow Party of Japan (Mirai) – mit dem Versprechen eines Kernenergieausstiegs – 52 von 61 Sitzen verlor. Der gewählte Premierminister Abe erklärte, dass seine Politik die Wiederaufnahme des Betriebes der aktuell stillstehenden KKW anstrebe, sobald die laufenden Überprüfungen diese als sicher einstuften. (M. B.)

Freitag, 30. November 2012

Dreißigerzonen und Stop-and-Go erhöhen Stickoxidbelastung deutlich

Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (IVI) mit wichtigen Ergebnissen

Umweltzonen sind zur Feinstaubreduktion eingeführt worden und erweisen sich diesbezüglich als wirkungslos. Dies ist eines der Ergebnisse der vielfältigen Forschungsarbeit am Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme, die mittlerweile auch die Politik erreicht haben. So stellte Janez Potocˇnik, Europäischer Umweltkommissar aus Slowenien, mit Blick auf die Einführung von Umweltzonen fest: »Städtische Maßnahmen zur Luftqualität sind weitgehend wirkungslos!« Und tatsächlich: Es gibt seitens der EU keine Pflicht, Umweltzonen einzurichten. »Europa verlangt nur wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität«, hebt Holger Krahmer (FDP), Mitglied des Europäischen Parlaments, hervor.
Nun haben die Wissenschaftler Elke Sähn, Sven Boden und Matthias Klingner vom Fraunhofer-IVI in einer Studie (»Umweltzonen gegen NOx – gleicher Modus, mehr Erfolg?«, 2010) im Auftrag der IHK Ulm untersucht, ob Umweltzonen zumindest die Stickoxidbelastung reduzieren. Fazit: Die Einführung oder gar Verschärfung der Umweltzonen senkt keineswegs die Stickoxidbelastung, sondern führt tendenziell sogar zu deren Erhöhung.

Dabei lassen einzelne Ergebnisse besonders aufmerken.

So verursacht der Studie zufolge der schwere Lastverkehr – selbst mit nur sieben bis neun Prozent am Verkehrsaufkommen beteiligt – über 60 Prozent der gesamten NOx- bzw. über 30 Prozent der NO2-Emissionen! Elke Sähn vom IVI: »Wenn es gelänge, den Strom der LKWs durch die Stadt zu halbieren – in Dresden wäre dies ganz praktisch durch die Verkehrsführung über die Autobahn möglich –, käme der dadurch erzielte Reduktionseffekt bei Stickoxiden dem Effekt gleich, der durch ein komplettes PKW-Fahrverbot erreicht werden könnte.« Dabei darf nicht übersehen werden, dass Busse (sowohl Reise- als auch Stadtbusse) hinsichtlich der Stickoxid-Ausstöße noch größere Sorgenkinder als die LKWs sind, wenngleich in verschiedenen Ausmaßen. Sowohl NOx als auch speziell NO2 betreffend, emittieren Busse etwa doppelt so viele Mengen wie LKWs. Auch dies gilt es zu beachten, wenn man über den Wert und die Entwicklungskonzepte des öffentlichen Personennahverkehrs nachdenkt.

Die Studie zeigt weiterhin, wie wichtig Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung und wie widersprüchlich Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind. Sie belegt, welch großen Einfluss der Verkehrsfluss auf die NOx- und NO2-Belasungen hat. »Bei flüssigem Verkehr sind die NOx-Emissionen um 32 bis 56 Prozent und die NO2-Emissionen um 29 bis 55 Prozent geringer als im Falle des Stop-and-Go-Verkehrs«, hält die Studie fest. Das sind beeindruckende Differenzen.

Auch die Einführung eines 30er-Tempolimits führt den Studienergebnissen zufolge zu einer im Vergleich zur normalen 50er-Zone deutlichen Erhöhung der Stickoxid-Emissionen: bei NOx um 26 Prozent, bei NO2 sogar um 29 Prozent. Das sollten besorgte Eltern zumindest bedenken, wenn sie wegen der angeblichen Gefahren für ihre spielenden Kinder für ihr Wohngebiet die Einrichtung von Dreißigerzonen fordern. Und dies sollte auch die Stadt Dresden nicht aus den Augen verlieren, wenn sie vor dem Konflikt steht, die stets zu geringen Finanzmittel für die Straßensanierung »richtig« zu investieren. In Dresden-Niedersedlitz zumindest ordnete man die Sanierung maroder Wohngebietsstraßen zugunsten von Reparaturen von Straßen mit Gewerbeanliegern als nachrangig ein und stellte lieber 30er-Schilder im Wohngebiet auf – somit eine eigentlich unnötig hohe NOx- und NO2-Belastungen in Kauf nehmend.

Vor dem Hintergrund der IVI-Studie sind die Untersuchungsergebnisse der Wissenschaftler aus dem Institut für Verkehrstelematik der TU Dresden, die trotz des wieder leicht steigenden Verkehrsaufkommens eine höhere durchschnittliche Reisegeschwindigkeit und damit einen leichten Rückgang des Stop-and-Go-Verkehrs festgestellt haben, Indiz für eine positive Entwicklung.

Mathias Bäumel
(Erstveröffentlicht im Dresdner Universitätsjournal 19/2012.)


Was sind Stickoxide und wie äußert sich ihre Gefährlichkeit?

Stickoxide sind eine Sammelbezeichnung für die gasförmigen Oxide des Stickstoffs. Sie werden auch mit NOx abgekürzt. Mit Ausnahme des Lachgases verhalten sie sich gegenüber Wasser (beispielsweise in der Atmosphäre) als Säurebildner. Unter anderem wegen dieser Säurebildung wirken sie auf die Schleimhäute reizend und giftig. Stickstoffdioxid, NO2, ist ein rotbraunes, giftiges, stechend chlorähnlich riechendes Gas. Eingeatmetes Stickstoffdioxid löst Kopfschmerzen und Schwindel aus. Höhere Konzentrationen können Atemnot und Lungenödeme auslösen. (Quelle: Wikipedia)


Donnerstag, 26. Januar 2012

Randale in Dortmund: Es muss auch gegen Ordner und Einlasskontrolleure ermittelt werden

Die Staatsanwaltschaft Dortmund geht gegen Pokalrandalierer von Dynamo Dresden vom 25. Oktober 2011 vor, heißt es am 26. Januar 2012 in manchen Medien. Das kann man nur unterstützen, denn gegen diese Randalierer muss ermittelt werden, ihnen muss der Prozess gemacht und sie müssen bestraft werden.

Doch was ist mit den Ordnern und Einlasskontrolleuren von Borussia Dortmund?

Wer die nicht unerheblichen Mengen an Böller und Raketen ins Stadion lässt, weil er nicht oder nur nachlässig kontrolliert, gegen den muss auch ermittelt und angeklagt werden.

Immer wieder haben Stadionbesucher als Zeugen berichtet, dass sie überhaupt nicht kontrolliert worden waren. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Begünstigung von Gewalttaten durch grobe Vernachlässigung der Dienstpflichten – so oder so ähnlich könnte man, zumindest als juristischer Laie, die Vorwürfe gegen das Ordnungspersonal formulieren. Zumindest sollte man sich die Frage stellen, was wohl andernorts mit Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten passiert, die das, was sie kontrollieren sollen, nicht kontrollieren, so dass Menschen gefährdet und verletzt werden sowie Sachschaden entsteht.

M. B.

Freitag, 25. November 2011

»Wiederholungstäter« – vom »Problemfall« Dynamo zum Problemfall DFB

Nach dem Herbst kommt der Winter. (Foto: L. B.)

Dynamo gilt als Wiederholungstäter. So heißt es derzeit überall. Dieser Satz jedoch offenbart ein tragisches, für Dynamo derzeit sogar desaströses Missverständnis. Denn nicht die Sportgemeinschaft Dynamo Dresden ist Täter.
Täter sind jene Kriminellen, gegen die zu ermitteln und anzuklagen Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft ist. Und die müssten auch gegen die Begünstiger der Gewalt ermitteln, also gegen jene, die in Dortmund für die Sicherheit und für die Kontrollen im Signal-Iduna-Park verantwortlich waren.

Doch es wird so gut wie gar nicht ermittelt, geschweige denn angeklagt. Die staatlichen Organe bleiben im Hintergrund und lassen es zu, dass mit Dynamo ein Buhmann gefunden wird, dessen Opferung längst beschlossene Sache scheint.

Wie wenig ernst es auch dem DFB beim Kampf gegen Gewalt vor und in den Stadien ist, zeigt die Tatsache, dass das Sportgericht mit seiner Strafe gegen die Begünstiger der Gewalt in Dortmund – das dortige Einlass- und Kontrollpersonal – noch hinter dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses zurückgeblieben ist. Das gleicht einer Aufforderung an alle künftigen Einlass- und Kontrollkräfte der Klubs, bei konkurrierenden Gastvereinen sogar riesig große Böller und Raketen, Baseballschläger und Schlagringe geflissentlich zu übersehen. So treibt die DFB-Politik den Fußball in den Einflussbereich von Gewalttätern und Verbrechern. Denn eins ist klar: Jeder Fan jedes beliebigen Vereins kann sich in die Farben des Konkurrenzvereins kleiden und Raketen abfeuern, jeder Sicherheitsmitarbeiter am Einlass kann Pyrotechnik und Flaschen bei den ins Stadion strömenden Gästefans wegschauend übersehen. Deshalb ist das Sanktionierungssystem, bei dem die Vereine für die Gewalt von Kriminellen bestraft werden, kontraproduktiv. Dass dieses Sanktionierungssystem des DFB bisher noch nie im Kampf gegen Gewalt erfolgreich war, sondern nicht selten die Stimmung eher angeheizt hat, sollte zu denken geben.

An einigen Stellen wird immer wieder auf die im juristischen Regelwerk des DFB verankerte Verpflichtung der Klubs verwiesen, denen zufolge die Klubs Verantwortung für das Verhalten ihrer Fans übernehmen. Genau hier liegen die Wurzeln der völlig ungerechtfertigten Gleichsetzung von Klubs mit »Tätern« und damit für die verleumderische Formulierung »Wiederholungstäter«.

Im Zivilrecht gibt es einen Rechtsgrundsatz, nach dem eine Pflicht, deren Erfüllung objektiv unmöglich ist, keine Pflicht ist. Es heißt »Impossibilium nulla est obligatio« (deutsch: »Nichts ist Pflicht bei Unmöglichkeit«). Formuliert ist dieser Grundsatz in § 275 Abs. 1 BGB.
Fußballklubs haben zwar die Möglichkeit, mit guter Arbeit in Fanprojekten gegen Gewalt vorbeugend mitzuwirken (und Dynamo tut dies in großem Umfang), aber sie haben weder juristisch noch praktisch-organisatorisch die Möglichkeit, polizeiliche und geheimdienstliche Aufgaben zu übernehmen. Insofern können sie die Gewalttaten Einzelner oder von Gruppierungen zwar zurückdrängen, nicht aber die Planungen erkennen und die Realisierung wirklich und vollständig verhindern.
Formulierungen in den Regelwerken des DFB, nach denen die Fußballklubs die Verantwortung für das kriminelle Verhalten einiger ihrer jeweiligen Fans tragen, dürfen deswegen nicht zur Anwendung kommen, denn sie sind nach dem Grundsatz »Impossibilium nulla est obligatio« hinfällig.

Ein zugespitztes Beispiel gefällig? Wenn jemand mit Merkel-Maske und in Merkel-Lieblingsklamotten sowie »Merkel Hurrah!« schreiend mordet – wer würde verurteilt? Der Täter oder Merkel? Sogar wenn Merkel vertraglich gesichert die Verantwortung für die Taten aller Bürger übernommen hätte – verknackt werden müsste doch der Täter, nicht Merkel.

Mathias Bäumel

PS.: Nur mal zum Darüber-Nachdenken: Zwei Geisterspiele könnten für Dynamo teurer werden als der Pokalausschluss. Grundsätzlich sollte ein Fußballklub nicht für das Verhalten von Rowdys finanziell »bluten« müssen – denn gerade das wollen diese Rowdys doch!

Mittwoch, 2. November 2011

Kontrollausschuss des DFB macht Dynamo Dresden zum Spielball von Kriminellen

Wenn der Kontrollausschuss des DFB den Verein Dynamo Dresden kaputt machen will, muss er bei seiner Absicht bleiben, Dynamo vom Pokalwettbewerb auszuschließen. Das Gewaltproblem wird der Kontrollausschuss damit nicht lösen.

Im Gegenteil: Eine solche Ungerechtigkeit, Unverschämtheit und Dreistigkeit spielt den Kriminellen in die Hand. Immer mehr Dynamo-Anhänger werden so verzweifelt, hoffnungslos und dadurch zunehmend mehr gewaltbereit.

Ganz abgesehen davon, dass diese Art Sanktionierung grundlegenden Rechtsregeln widerspricht. Man kann Herrn Müller nicht für das Verbrechen des Herrn Lehmann verurteilen, nur weil Lehmann während seiner Tat die Lieblingsfarben Müllers getragen und »Es lebe Müller« gebrüllt hat.

Genaueres hier.

Dieses ungerechte Sanktionierungssystem, dass das Schicksal von Vereinen immer mehr zum Spielball von Kriminellen macht, muss abgeschafft werden!

Keine Frage: Schläger und Pyromanen müssen ausfindig gemacht und vor Gericht gestellt werden. Wenn es die Rechtslage erlaubt, am besten vor ein Schnellgericht.

Warum aber können die Radauextremisten überhaupt solche Pyrotechnik ins Stadion schmuggeln? Die kann man nicht einfach unterm Hemd verstecken, und in solchen Mengen gleich gar nicht. Antwort: Ohne »Hilfe« der Einlasser geht das nicht.

Also ebenfalls keine Frage: Gegen die, die für die Sicherheit und für die Kontrollen im Dortmunder Signal-Iduna-Park verantwortlich waren, muss ebenso ermittelt und gegebenenfalls geurteilt werden.

M. B.